Was ist „religiöse Bildung auf zwei Säulen“?

Die Kinder und Jugendlichen besuchen den ökumenischen Religionsunterricht am Lernort Schule (erste Säule). Sie besuchen ausserdem einen konfessionellen Unterricht am Lernort Pfarrei/Kirchgemeinde (zweite Säule), wenn sie einer christlichen Konfession angehören.

Kann man auch nach Beendigung der Pilotphase noch das Zweisäulenmodell einführen?

Die Pilotphase ist abgeschlossen. Gleichwohl macht es Sinn das Zweisäulenmodell auch jetzt noch umzusetzen. Nach 3-jährigen Erfahrung und der Auswertung der Projektphase können wir sie noch besser beraten.

In der Schule haben wir nach der Finanzdebatte im Kantonsrat den Status quo. Es werden nicht weniger Unterrichststunden, aber auch nicht mehr.
Beim Projekt „religiöse Bildung auf zwei Säulen“ handelt es sich um ein Pilotprojekt. Interessierte Gemeinden entscheiden über eine Teilnahme im Rahmen einer Pilotphase von drei Jahren. Danach wird die Erfahrung ausgewertet und über eine definitive Einführung des Modells entschieden.

Gibt es Unterlagen zum Zweisäulenmodell?

Die Projektleitung stellt eine Handreichung für interessierte Pilotgemeinden zur Verfügung. Diese wird laufend mit hilfreichen Anhängen ergänzt, welche im Rahmen der Projektdurchführung entwickelt werden.

Warum ökumenischer und nicht interreligiöser Religionsunterricht?

Der Religionsunterricht wird durch die christlichen Kirchen der drei Konfessionen verantwortet und erteilt. Interreligiöser Unterricht würde eine Kooperation mit weiteren Religionsgemeinschaften oder eine Trägerschaft durch die Schule erfordern.

Wie wirkt sich „religiöse Bildung auf zwei Säulen“ finanziell auf die Kirchgemeinden aus?

Die Einführung des ökumenischen Religionsunterrichts kann den Unterricht an der Schule kostengünstiger werden lassen, zusätzlich muss jedoch konfessioneller Unterricht finanziert werden. Wo es bisher keinerlei religionspädagogischen Angebote ausserhalb des schulischen Unterrichts gibt, verursacht das Modell Mehrkosten. In Pfarreien und Kirchgemeinden, die bereits heute neben der Schule Angebote für Kinder und Jugendliche in der Pfarrei und Kirchgemeinde praktizieren, kann der Unterricht allenfalls kostengünstiger werden. Das konkrete Konzept zur Einführung von „religiöser Bildung auf zwei Säulen“ vor Ort muss die finanziellen Möglichkeiten der beteiligten Kirchgemeinden berücksichtigen.

Was muss vertraglich vereinbart werden?

Eine vertragliche Vereinbarung regelt den Umfang des Angebotes, dessen Finanzierung, sowie die Verantwortung und Mitsprache der beteiligten Kirchgemeinden. Eine Modellvereinbarung (Link zur Modellvereinbarung) wird zur Verfügung gestellt.

Braucht es neue Gremien, um ökumenischen Unterricht einzuführen?

Eine Pilotgruppe mit Vertretungen aus allen beteiligten Kirchgemeinden nimmt die Rolle einer ökumenischen Fachkommission wahr. Dabei ist auf eine möglichst schlanke Struktur zu achten. Ausserdem braucht es sinnvolle Gefässe für den Austausch der ökumenisch unterrichtenden Religionslehrpersonen und eine verantwortliche Fachperson für deren Begleitung.

Können Konfessionslose und Angehörige anderer Religionen auch den ökumenischen Religionsunterricht besuchen?

Sofern die Eltern einverstanden sind, können alle Kinder und Jugendlichen den ökumenischen Religionsunterricht besuchen. Die Kirchgemeinden regeln in diesem Fall die Frage einer Kostenbeteiligung. Kantonale Richtlinien dazu sind in Bearbeitung.

Sind die Religionslehrkräfte in der Lage, ökumenischen Religionsunterricht anzubieten?

Religionslehrkräfte, die ökumenisch unterrichten, müssen dazu grundsätzlich bereit sein und dies in einer ökumenischen Haltung praktizieren können. Im Rahmen der Ausbildung Katechetin/Katechet mit Fachausweis werden sie von den Fachstellen auf diese Aufgabe vorbereitet und durch Weiterbildung im Zertifikatsmodul "Typisch christkatholisch, reformiert, römisch-katholisch darin unterstützt.

Haben Rituale im ökumenischen Unterricht keinen Platz?

Eine Vielzahl von Ritualen ist nicht konfessionell geprägt und hat im Religionsunterricht selbstverständlich Platz. Die Gestaltung von Ritualen erfordert eine ökumenische Sensibilität der Religionslehrpersonen, damit Rituale nicht befremden, vereinnahmen oder ausschliessen.

Kann man auch nur auf einzelnen Klassenstufen ökumenischen Religionsunterricht einführen?

Aus organisatorischen Gründen und zur Etablierung einer sinnvollen ökumenischen Zusammenarbeit empfiehlt sich die Einführung ökumenischen Unterrichtes auf allen Klassenstufen.

Schliessen unterschiedliche Lohnstrukturen und Anstellungsbedingungen der Kirchgemeinden eine Beteiligung am Pilotprojekt aus?

Nein. Jede Religionslehrperson bleibt weiterhin von ihrer eigenen Kirchgemeinde nach deren Anstellungsbedingungen beschäftigt. Es empfiehlt sich jedoch, im Verlauf der Pilotphase eine Angleichung der Anstellungsbedingungen anzustreben.

Alles klar?

Wenn sie auch in der Handreichung für Pilotgemeinden

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