Gut zu wissen!
Empfehlungen und Richtlinien für den Religions-unterricht an öffentlichen Schulen

Strukturelle Veränderungen in der Stundentafel  und Schwierigkeiten beim Platzieren der Stunden des kirchlichen Religionsunterrichts führten zu Gesprächen zwischen dem Volksschulamt, dem Vorsteher des DBK und den Verantwortlichen der drei Landeskirchen. Die neuen Instrumente wollen klären und zu einem fruchtbaren Dialog bei der Stundenplangestaltung führen.

Der Vorsteher des Departementes für Bildung und Kultur hat am 15. Juli 2013 Weisungen für den Religionsunterricht während der obligatorischen Schulzeit erlassen. Diese treten auf den 1. August 2014 in Kraft.

Im Herbst 2013 hat die SIKO, die Solothurner Interkonfessionelle Konferenz, ergänzend dazu Empfehlungen zum kirchlichen Religionsunterricht während der obligatorischen Schulzeit verabschiedet. Diese treten sofort in Kraft.
Sie beschreiben auch dizipliniarische Regeln und das Abmeldewesen beim kirchlichen Religionsunterricht.

Wie kann in der Schule, unter Berücksichtigung der verschiedenen Ethnien und Religionen, gefeiert werden. Welche Regeln gelten für den Schwimmunterricht?
Das Departement für Bildung und Kultur hat dazu im Jahre 2008 "Richtlinien für den Umgang mit Fragen zur Religion in Schule und Ausbildung erlassen.

Bei Fragen rufen Sie eine der Fachstellen an. Wir beraten Sie.

Weitere Dokumente zu dieser Thematik

Jahr für Jahr gibt es bei Stundenplankonferenzen immer wieder Diskussionen bei der Zuteilung von Religionsstunden und Unterrichtsräumen. Da ist es gut ein paar der wichtigsten Reglemente zu kennen. Wir stellen Sie hier als Information für Pensenverantwortlichen zur Verfügung, damit sie mit ihrer Forderung nach den Zeitfenstern für den Religionsunterricht eine Unterstützung haben.

Informationen zur Einführung des Lehrplan 21 im Kanton Solothurn

Gesetzlicher Anspruch auf Raum und Zeit

Im Kanton Solothurn wird der Religionsunterricht von den Kirchen verantwortet. Der Staat stellt hierzu den Kirchgemeinden Raum und Zeit zur Verfügung. Im "Reglement über die Lektionspläne für die Volksschule" findet sich der entsprechende Passus, welcher die Rechte und Pflichten der Kirchen beschreibt. Darin ist der Anspruch auf Religionsunterricht innerhalb der ordentlichen Schulzeit geregelt.
Schulleiter/-innen und Schulleiter, sowie Lehrpersonen dürfen wir mit der angebrachten kollegialen Diplomatie auf dieses Reglement aufmerksam machen.

Stundentafel für die Volksschule

Die Stundentafel formuliert jährlich verbindlich die zu leistenden Unterrichtsstunden und Unterrichtsfächer. Darin sind auch für den Kirchlichen Religionsunterricht, für alle Schultypen und Unterrichtsstufen, die reservierten Unterrichtsstunden aufgeführt.
Vergleiche dazu das "Reglement über die Lektionspläne für die Volksschule".

Richtlinien für den Umgang mit Fragen zur Religion in Schule und Ausbildung

In unserer multikulturellen Gesellschaft ist Staat und Schule immer wieder mit religiösen Fragen konfrontiert. Das Amt für Volksschule und Kindergarten hat dazu 2008 Richtlinien erlassen.
Es ist gut, wenn auch Religionslehrpersonen den Inhalt dieses Dokumentes kennen und Hintergrundwissen einbringen können.



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